Richtlinien der Alt-Herren Abteilung
Mitgliedschaft
Die Alt-Herren Abteilung besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern.
Alle Mitglieder der Abteilung müssen Mitglied des SV. Alemannia Mariadorf sein.
Für alle Mitglieder sind die Bestimmungen der Vereinssatzung bindend.
Darüber hinaus gelten für die Abteilung interne, zusätzliche Beschlüsse.
Die gefassten Beschlüsse sind ohne Einschränkung für alle aktiven und inaktiven
Mitglieder verbindlich.
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet jährlich einmal statt.
Mit Angabe der Tagesordnung erfolgt die Einladung durch den Abteilungsvorstand.
In der Hauptversammlung wählen die Mitglieder den Abteilungsvorstand.
Über den Versammlungsverlauf ist eine Niederschrift in Ur- und Reinschrift zu führen.
Der zu wählende Vorstand besteht aus:
Abteilungsleiter, Geschäftsführer (Stellvertreter), Kassierer (Stellvertreter)
Es sind mindestens 2 Kassenprüfer zu wählen.
Mitgliedsbeitrag
Zu dem stets gültigen Mitgliedsbeitrag im Verein zahlt das AH-Mitglied zur Deckung
anfallender Kosten innerhalb der Abteilung einen Unkostenbeitrag von 20,00 €uro für die
jeweilig, laufende Spielsaison. Dieser Unkostenbeitrag ist spätestens bis zum 01.05. des
laufenden Jahres zu zahlen und wird in der jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung
ggf. bei Bedarf neu festgelegt; Ansprüche auf diesem Fonds haben die Mitglieder nicht.
Fremdmittel
Zusätzliche Einnahmen (Preisgelder, Spenden, Einnahmen aus Turnier) etc. sind zu
vereinnahmen. Der Abteilungsvorstand entscheidet über die Verwendung der Mittel.
Kosten
Spielbetrieb: (Geschäftskosten, Verbandsgebühren, Startgelder, Schiedsrichterauslagen,
ggf. Fahrtkosten,Trikotwäsche)
Sonstige: (Bewirtungskosten Gastmannschaften, Gratifikationen,
Spende an Verein/Jugendabteilung)
Der Abteilungsvorstand darf keine Verbindlichkeiten eingehen, die durch die Abteilungskasse
nicht gedeckt werden können.
Neuaufnahme
Neuaufzunehmende Mitglieder sind in der Jahreshauptversammlung (JHV) der
Abteilung zu bestätigen; Während der lfd. Spielzeit befindet der Abteilungsvorstand
über Aufnahmen, wobei diese in der JHV durch die Mitglieder der Abteilung bestätigt
werden müssen.
Ende der Mitgliedschaft
a) Freiwilliger Austritt
Der Abteilungsvorstand entscheidet im Einzelfall, ob ggf. bereits gezahlter
Abteilungsbeitrag zurückgezahlt wird.
b) Ausschluss erfolgt bei:
- Nichtzahlung des Abteilungsbeitrages bis zum 01.05., des lfd. Jahres,
- Vereinsausschluss bedeutet ebenfalls Ausschluss aus der Abteilung.
- Das ausgeschlossene Mitglied verliert jeglichen Anspruch auf Mittel der Abteilung.
- Im Besitz befindliches Eigentum der Abteilung ist unverzüglich zurückzugeben.
Auflösung der Abteilung
Die Auflösung kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Hierzu bedarf es einer ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Das finanzielle und materielle Eigentum der Abteilung bleibt Eigentum des
SV. Alemannia Mariadorf 1916 e.V.
Mit Annahme der Beschlussfassung verlieren alle bisher getroffenen Beschlüsse
ihre Gültigkeit.
Aufgestellt: Januar 2007_01_20 (Rev. 11.03.2020)
Beschlossen in der Mitgliederversammlung: 20.01.2007
Genehmigung durch den Vereinsvorstand erteilt: 01.03.2007