Richtlinien der Alt-Herren Abteilung

 

Mitgliedschaft

Die Alt-Herren Abteilung besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern.

Alle Mitglieder der Abteilung müssen Mitglied des SV. Alemannia Mariadorf sein.

Für alle Mitglieder sind die Bestimmungen der Vereinssatzung bindend.

Darüber hinaus gelten für die Abteilung interne, zusätzliche Beschlüsse.

Die gefassten Beschlüsse sind ohne Einschränkung für alle aktiven und inaktiven

Mitglieder verbindlich.

 

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet jährlich einmal statt.

Mit Angabe der Tagesordnung erfolgt die Einladung durch den Abteilungsvorstand.

In der Hauptversammlung wählen die Mitglieder den Abteilungsvorstand.

Über den Versammlungsverlauf ist eine Niederschrift in Ur- und Reinschrift zu führen.

Der zu wählende Vorstand besteht aus:

Abteilungsleiter, Geschäftsführer (Stellvertreter), Kassierer (Stellvertreter)

Es sind mindestens 2 Kassenprüfer zu wählen.

 

Mitgliedsbeitrag

Zu dem stets gültigen Mitgliedsbeitrag im Verein zahlt das AH-Mitglied zur Deckung

anfallender Kosten innerhalb der Abteilung einen Unkostenbeitrag von 20,00 €uro für die

jeweilig, laufende Spielsaison. Dieser Unkostenbeitrag ist spätestens bis zum 01.05. des

laufenden Jahres zu zahlen und wird in der jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung

ggf. bei Bedarf neu festgelegt; Ansprüche auf diesem Fonds haben die Mitglieder nicht.

 

Fremdmittel

Zusätzliche Einnahmen (Preisgelder, Spenden, Einnahmen aus Turnier) etc. sind zu

vereinnahmen. Der Abteilungsvorstand entscheidet über die Verwendung der Mittel.

 

Kosten

Spielbetrieb: (Geschäftskosten, Verbandsgebühren, Startgelder, Schiedsrichterauslagen,

ggf. Fahrtkosten,Trikotwäsche)

Sonstige: (Bewirtungskosten Gastmannschaften, Gratifikationen,

Spende an Verein/Jugendabteilung)

Der Abteilungsvorstand darf keine Verbindlichkeiten eingehen, die durch die Abteilungskasse

nicht gedeckt werden können.

 

Neuaufnahme

Neuaufzunehmende Mitglieder sind in der Jahreshauptversammlung (JHV) der

Abteilung zu bestätigen; Während der lfd. Spielzeit befindet der Abteilungsvorstand

über Aufnahmen, wobei diese in der JHV durch die Mitglieder der Abteilung bestätigt

werden müssen.

 

Ende der Mitgliedschaft

a) Freiwilliger Austritt

Der Abteilungsvorstand entscheidet im Einzelfall, ob ggf. bereits gezahlter

Abteilungsbeitrag zurückgezahlt wird.

b) Ausschluss erfolgt bei:

- Nichtzahlung des Abteilungsbeitrages bis zum 01.05., des lfd. Jahres,

- Vereinsausschluss bedeutet ebenfalls Ausschluss aus der Abteilung.

- Das ausgeschlossene Mitglied verliert jeglichen Anspruch auf Mittel der Abteilung.

- Im Besitz befindliches Eigentum der Abteilung ist unverzüglich zurückzugeben.

 

Auflösung der Abteilung

Die Auflösung kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Hierzu bedarf es einer ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

Das finanzielle und materielle Eigentum der Abteilung bleibt Eigentum des

SV. Alemannia Mariadorf 1916 e.V.

 

Mit Annahme der Beschlussfassung verlieren alle bisher getroffenen Beschlüsse

ihre Gültigkeit.

 

Aufgestellt: Januar 2007_01_20 (Rev. 11.03.2020)

Beschlossen in der Mitgliederversammlung: 20.01.2007

Genehmigung durch den Vereinsvorstand erteilt: 01.03.2007


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AH-Richtlinien Stand 11.03.2020
Richtlinien AH-Abteilung.pdf
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